Courtagevereinbarung/Widerrufsbelehrung

 

Courtagevereinbarung (Vermittlungspauschale)

 

Die Courtage in Höhe von max. 5 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig.

Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Roth-Immobilienservice und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.

Alle  Angaben  erfolgen  im  Namen und auf eigene Haftung des Auftraggebers;  wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Auftraggeber gemachten Angaben

Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.

Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf/vermietung vorbehalten.  Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sehr geehrte Kunden, seit Juni 2014 müssen auch wir als Makler unsere Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber Ihre Rechte als Verbraucher.

Ein Maklervertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebotes. Das bedeutet, Sie als Kunde interessieren sich für eines unserer Angebote und kontaktieren uns über ein Internetportal oder telefonisch mit der Bitte um ein Exposé oder einen Besichtigungstermin. Wir lassen Ihnen die gewünschten Unterlagen zukommen lassen bzw. bestätigen den Termin. Somit ist ein Vertrag zustande gekommen, denn daraus ist zu ersehen, dass der Makler für den Interessenten tätig werden will.

Da das Widerrufsrechts aber eine vierzehntägige Widerrufsfrist vorsieht benötigen wir von Ihnen vorab die Zustimmung, dass wir für Sie tätig werden können. Bitte achten Sie deshalb bei der Bestätigung Ihrer Kontaktaufnahme auf die Widerrufsbelehrung.

 

GELDWÄSCHEGESETZ

Als Immobilienmakler sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.